Wichtige Mitteilung
Information an Rollstuhl-Benutzende im AHV-Alter. Neue Regeln zur Mitfinanzierung von Rollstühlen durch die AHV.
Die AHV gewährt den anspruchsberechtigten Personen neu einen Pauschalbeitrag an einen einfachen und zweckmässigen Rollstuhl. Konkret bezahlt Ihnen die AHV auf Antrag alle 5 Jahre den Pauschalbetrag von Fr. 900.00 aus. Sie können sich damit bei einem Rollstuhlanbieter den Rollstuhl selber aussuchen und besorgen, den Sie benötigen.
Infoblatt: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV